AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGBs)

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der Hebamme Sabine Lauer, nachfolgend Hebamme genannt.

  1. Betreuung in Schwangerschaft & Wochenbett:

1.1 Terminverlegungen/verspätetes oder verfrühtes Eintreffen:

  1. Da die Hebamme berufsbedingt zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden kann, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
  2. Ebenso kann es seit, dass die Hebamme bis 45min vor oder nach der vereinbarten Zeit eintrifft.

 

  • In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Klient*in daher als Selbstzahler*in in Rechnung gestellt:
  • Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann.
  • Akupunktursprechstunde
  • Vereinbarte Termine, die von der Klient*in nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.
  • Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, muss die Klient*in die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nimmt bzw. in Anspruch genommen hat.
  • Die Anmeldung für einen Kurs kann binnen zwei Wochen schriftlich storniert werden. Stornierung nach 14 Tagen: In dem Fall gibt die Hebamme den Platz auf der Homepage-Anmeldeseite frei. Danach ist der gesamte Betrag fällig, wenn die Hebamme keine Ersatzperson findet.

 

1.3 Haftung:

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

 

1.4 Privatrechnungen:

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler*innen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim

Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr fällig.

 

 

  1. Hebammen-Kurse (Geburtsvorbereitung):

2.1 Allgemeine Teilnahme-Bedingungen:

  • Die Teilnehmer*innenzahl des Kurses ist auf max. 10 (Partnertermin 6 Paare) begrenzt.
  • Ist die genannte max. Teilnehmer*innenzahl erreicht, können weitere Anmeldungen nicht angenommen werden.
  • Nimmt die angemeldete Kursteilnehmer*in einzelne Stunden selbstverschuldet nicht wahr, behält die Kursleiter*in dennoch ihren Gebührenanspruch.
  • Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Hebammen.
  • Bei Kursteilnehmer*innen, die Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, wird die Hebamme die Gebühr für die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
  • Die Kosten für nicht wahrgenommene Kursstunden sind von den Kursteilnehmer*innen grundsätzlich selbst zu tragen . Gebühren die hieraus entstehen sind von der Teilnehmer*in selbst zu tragen.
  • Ein Abbrechen oder Nichtantritt des Kurses wird ebenfalls privat in Rechnung gestellt.
  • Eine Verpflegungspauschale von 10€ wird pro Teilnehmer*in fällig und ist bar am 1. Kurstermin mitzubringen
  • Der optionale Partnertermin überschreitet das von den Kassen übernommene Kontingent und muss für ab Mai 2026 mit 100€ pro Paar selbst getragen werden.
  • Kursteilnehmer*innen mit Privater Krankenversicherung erhalten eine Privatrechnung.

 

Die Anmeldung erfolgt online über Hebamio (https://lauer.hebamio.de/).

  • Nach Anmeldungseingang wird per E-Mail eine Bestätigung versendet. Der Versand dieser Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und als Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmer*in.
  • Eine Anmeldestornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine Stornierung der Kursanmeldung innerhalb 3 Wochen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen und kostenlos möglich.
  • Bei einer späteren Stornierung oder ganz ausbleibender Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr fällig, falls kein*e Ersatzteilnehmer*in über eine Warteliste gefunden werden kann.
  • Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines laufenden Kurses durch die Teilnehmer*in ist ausgeschlossen.
  • Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

 

2.2 Vertragspartner*in:

Durch die Anmeldebestätigung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich und direkt mit der Kursleitung zustande.

2.3 Kursdurchführung:

  • Die Kursleitung hat das Recht, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, bzw. Kurse mit zu geringer Teilnehmer*innenzahl abzusagen.
  • Aus wichtigem Grund kann ein Kurs mit einer anderen Kursleitung als beschrieben besetzt werden. Diese haftet eigenverantwortlich.

 

2.4 Hebammenbetreuung:

  • Die Buchung einer Veranstaltung/eines Kurses beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch eine in der Praxis tätigen Hebamme während der Schwangerschaft und im Wochenbett. Eine Betreuungsanfrage muss entweder mit einer erneuten Anmeldung auf Hebamio (https://lauer.hebamio.de/anmeldung ) oder durch direkten Kontakt mit der Hebamme angefragt werden:

Telefon: 0751-551208 (Anrufbeantworter)

Mail: lauer-@web.de

 

  • Für alle Tätigkeiten außerhalb der Kurse sind gesonderte Behandlungsverträge notwendig.

2.5 Haftung

  • Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer*in trägt die volle Verantwortung für sich und Ihr Kind.
  • Jede Hebamme bzw. Kursleiter*in handelt im Rahmen ihrer Qualifikation auf eigene Verantwortung.
  • Jede Kursleiter*in hat eine eigene berufliche Haftpflichtversicherung.
  • Die Hebammen haften jede einzeln und persönlich für von ihnen erbrachte Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür hat jede Hebamme eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Die Hebamme bzw. Kursleiter*in übernimmt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Haftung für die Beschädigung von Gegenständen im Eigentum von Kursteilnehmer*innen (z.B. Brillen, Mobiltelefone). Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Für Garderobe, Kinderwägen, Babyschalen etc. wird keine Haftung übernommen.

2.6 Schweigepflicht und Datenschutz:

  • Alle Hebammen, Kursleiter*innen und sonstige Mitarbeiter*innen, unterliegen der Schweigepflicht. Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
  • Ausnahme: Sollte die Hebamme eine Kollegin als Vertretung einsetzen, wird sie ihr die für die Abrechnung mit den Kassen erforderliche Daten an diese weiterleiten. Mit Zustimmung der AGBs erklärt sich die Klient*in damit einverstanden.
  • Alle Daten, die ich in Bezug auf unsere Dienstleistung erhebe, werden nur zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
  • Die Hebamme bzw. Kursleitung darf die Kontaktaufnahme für Kursinformationen über E-Mail, telefonisch oder per SMS durchführen.

 

2.7 Für sonstige Kurse, die in den Räumen der Hebamme stattfinden, jedoch nicht von ihr geleitet werden, übernimmt sie keine Haftung. Auch dann nicht, wenn sie diese auf ihrer Seite bewirbt.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitest gehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Gerichtsstand ist Ravensburg.